Wanderparkplatz

Wanderparkplatz westlich von Oberbauer

Wanderparkplatz bei Oberbauer · Ennepe-Ruhr

Hageböllinger Kopf — Wanderziel nahe Wanderparkplatz westlich von Oberbauer
Foto: Gereon K., CC BY-SA 3.0 · Wikimedia Commons
Das Bild zeigt Hageböllinger Kopf, 3,9 km entfernt — nicht den Parkplatz.

Wanderparkplatz westlich von Oberbauer befindet sich 1,5 km westlich von Oberbauer. Er liegt im Landkreis Ennepe-Ruhr in Nordrhein-Westfalen.

Der Platz liegt an einem markierten Wanderweg. Namentlich ausgewiesen ist der <2> Hasper Talsperre - Wuppertal-Langerfeld. Der <2> Hasper Talsperre - Wuppertal-Langerfeld trägt als Markierung weiße Raute mit „2“.

Für das Parken wird keine Gebühr erhoben.

Wanderwege ab diesem Parkplatz

Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.

Ziele in Reichweite

  • Bilstein
    Gipfel 347 m
    280 m
  • Hohenstein
    Gipfel 344 m
    502 m
  • Hohenstein (283m)
    Aussichtspunkt
    918 m
  • Bilsteiner Berg
    Gipfel
    1,0 km
  • 1,4 km
  • Dörner Berg
    Gipfel 362 m
    2,1 km
  • Käseberg
    Gipfel
    2,3 km
  • Siepenkopf
    Gipfel 410 m
    3,2 km

Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.

In Laufweite

Bus und Bahn

  • Am Hoppe 68 m
  • Bülbringer Straße 206 m
  • Kerkenberg 614 m

Einkehr

  • Cafe Restaurant Plessen 882 m

Aussichtspunkt

  • Hohenstein (283m) 918 m

Schutzhütte

  • ohne Namen erfasst 200 m

Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.

Wanderparkplätze in der Nähe

Bewertungen

Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.

Wie war es auf diesem Parkplatz?
Ohne Anmeldung. Es wird keine IP-Adresse gespeichert.

Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.