Wanderparkplatz Untere Wendung
Wanderparkplatz bei Neidlingen · Esslingen

Dieser Wanderparkplatz liegt 1,6 km südlich von Neidlingen. Er liegt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg.
Am Parkplatz führen ein markierter Wanderweg vorbei. Der Neidlingen Lindachtal - Reußenstein trägt als Markierung weiße Markierung.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- direkt am Platz
Neidlingen Lindachtal - Reußenstein
weiße Markierung
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
- Ruine Reußenstein575 mBurg oder Ruine
- Knaupenfels930 mAussichtspunkt
- Neidlinger Wasserfall931 mWasserfall
- Wasserfallhöhle969 mHöhle
- Heimenstein1,3 kmAussichtspunkt
- Heimensteinhöhle1,4 kmHöhle
- Benzenmahd2,0 kmGipfel 760 m
- Startplatz DGCW2,2 kmAussichtspunkt
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Bus und Bahn
- Reußenstein 789 m
- Schlossgärten 883 m
Einkehr
- Gartenwirtschaft Reußenstein 433 m
- Da Mariella 1,0 km
Infotafel oder Wegweiser
- Wanderparkplatz Untere Wendung 27 m
- Parkpl. Untere Wendung 27 m
Aussichtspunkt
- ohne Namen erfasst 376 m
- Knaupenfels 930 m
- Heimenstein 1,3 km
Schutzhütte
- Pfannenhütte 912 m
- ohne Namen erfasst 1,1 km
- Rohrachhütte 1,2 km
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- Wanderparkplatz BraikeNeidlingen0,8 km
- Wanderparkplatz ReußensteinNeidlingen0,8 km
- Wanderparkplatz BahnhöfleSchopfloch1,7 km
- Wanderparkplatz BenzwangNeidlingen2,1 km
- Wanderparkplatz PapiermühleWiesensteig2,3 km
- Wanderparkplatz KohlhäuleSchopfloch2,5 km
- Wanderparkplatz MönchbergOchsenwang2,6 km
- Wanderparkplatz QuieckereckSchopfloch2,9 km
Bewertungen
Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.
Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.