Wanderparkplatz südwestlich von Metzingen
Wanderparkplatz bei Metzingen · Reutlingen
- kostenfrei
- wassergebundene Decke

Wanderparkplatz südwestlich von Metzingen befindet sich 2 km südwestlich von Metzingen. Er liegt im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg.
Der Platz liegt an einem markierten Wanderweg. Der blaue Gabel Reutlingen Bhf - Maienwald - Bongertwasen - Metzingen trägt als Markierung weiße Markierung.
Für das Parken wird keine Gebühr erhoben. Als Belag ist wassergebundene Decke erfasst.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- direkt am Platz
blaue Gabel Reutlingen Bhf - Maienwald - Bongertwasen - Metzingen
örtlicher Weg weiße Markierung
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Toilette
- ohne Namen erfasst 442 m
Einkehr
- Hubertus Schützenhaus 107 m
- Stadiongaststätte 470 m
- Schlemmerstüble 713 m
Infotafel oder Wegweiser
- Metzingen Bongerwasen / Eichberg 23 m
Schutzhütte
- ohne Namen erfasst 361 m
- Obere Buchhütte 808 m
- Gautscheich-Hütte 1,2 km
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- ForsthofMetzingen0,0 km
- Wanderparkplatz bei MetzingenMetzingen1,9 km
- Wanderparkplatz RangenbergEningen unter Achalm2,6 km
- Wanderparkplatz ObtalEningen unter Achalm3,6 km
- Wanderparkplatz SpahlerwegKappishäusern3,7 km
- Parkplatz Wanderheim Eninger WeideEningen unter Achalm4,0 km
- Wanderparkplatz SchafhausEningen unter Achalm4,4 km
- Wanderparkplatz östlich von Eningen unter AchalmEningen unter Achalm4,4 km
Bewertungen
Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.
Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.