Wanderparkplatz "Stauweiher Heinsberg"
Wanderparkplatz bei Heinsberg · Olpe
- kostenfrei
Der Wanderparkplatz "Stauweiher Heinsberg" liegt 1,5 km südöstlich von Heinsberg. Er liegt im Landkreis Olpe in Nordrhein-Westfalen.
3 markierte Wanderwege berühren den Parkplatz. Der Krenkeltal und Goldener Zapfen trägt als Markierung weißer Kreis.
Gebühren sind für diesen Platz nicht erfasst — er gilt als kostenfrei.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- direkt am Platz
O Krenkeltal und Goldener Zapfen
örtlicher Weg weißer Kreis - 117 m entferntörtlicher Weg schwarzes Rechteck mit „A2“ · 6,2 km
- 131 m entfernt
R südlicher Rothaarsteig-Zuweg Heinsberg
örtlicher Weg gelbes Rechteck mit „R“
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
- Goldener Zapfen1,6 kmGipfel 641 m
- Drei Buchen1,9 kmGipfel 629 m
- Riemen1,9 kmGipfel 677 m
- Vogelsberg2,0 kmGipfel 642 m
- Rüsper Berg2,0 kmGipfel
- Dreiherrnstein2,2 kmGipfel 673 m
- Hüstenberg2,3 kmGipfel 584 m
- Strauchelberg2,4 kmGipfel 626 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Infotafel oder Wegweiser
- ohne Namen erfasst 19 m
- Oberndorfer Straße 221 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- Wanderparkplatz HochheideHeinsberg1,9 km
- Wanderparkplatz FerndorfquelleZinse2,3 km
- Wanderparkplatz OberndorfHilchenbach2,3 km
- Wanderparkplatz BurgseifenHilchenbach3,2 km
- SonnenhangHilchenbach4,1 km
- Wanderparkplatz VormwaldLützel5,4 km
- Wanderparkplatz bei MarmeckeMarmecke5,5 km
- Wanderparkplatz VorspanneicheBrachthausen6,1 km
Bewertungen
Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.
Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.