Wanderparkplatz

Wanderparkplatz östlich von Bullenheim

Wanderparkplatz bei Bullenheim · Neustadt-Bad Windsheim

Burgruine Hinterfrankenberg — Wanderziel nahe Wanderparkplatz östlich von Bullenheim
Foto: Settembrini, CC BY 3.0 · Wikimedia Commons
Das Bild zeigt Burgruine Hinterfrankenberg, 909 m entfernt — nicht den Parkplatz.

Wanderparkplatz östlich von Bullenheim befindet sich 2,6 km östlich von Bullenheim. Er liegt im Landkreis Neustadt-Bad Windsheim in Bayern.

Der Platz liegt an 5 markierten Wanderwegen. Namentlich ausgewiesen ist der Fränkischer Marienweg – Magnificat-Route und der Kelten-Erlebnisweg. Der Fränkischer Marienweg – Magnificat-Route trägt als Markierung blaues Rechteck mit „FM“.

Als Belag ist unbefestigt erfasst. Nach längerem Regen ist mit weichem Untergrund zu rechnen.

Wanderwege ab diesem Parkplatz

Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.

Ziele in Reichweite

Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.

In Laufweite

Bus und Bahn

  • Schloß Frankenberg 917 m

Einkehr

  • Le Frankenberg 1,0 km
  • Amtshaus 1,0 km
  • Luise 1,0 km

Infotafel oder Wegweiser

  • Ein Stück Himmel auf Erden 12 m
  • Kelten-Erlebnisweg 12 m
  • ohne Namen erfasst 89 m

Aussichtspunkt

  • Aussichtsturm Bullenheimer Berg 1,2 km
  • Bullenheimer Blick 1,5 km
  • ohne Namen erfasst 1,5 km

Schutzhütte

  • ohne Namen erfasst 347 m
  • Vom Winzerfleiß zum Weingenuß! 872 m
  • Hier wächst das Bullenheimer Paradies! 1,4 km

Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.

Wanderparkplätze in der Nähe

Bewertungen

Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.

Wie war es auf diesem Parkplatz?
Ohne Anmeldung. Es wird keine IP-Adresse gespeichert.

Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.