Wanderparkplatz in Niesten
Wanderparkplatz in Niesten · Lichtenfels
- kostenfrei
Der Wanderparkplatz in Niesten liegt direkt in Niesten. Er liegt im Landkreis Lichtenfels in Bayern.
2 markierte Wanderwege berühren den Parkplatz. Darunter ist der Frankenweg Teil 2 — ein Fernwanderweg, hier lässt sich also auch eine Etappe beginnen. Dazu kommt ein örtlicher Rundweg. Der Frankenweg Teil 2 trägt als Markierung roter Balken mit „FW“.
Gebühren sind für diesen Platz nicht erfasst — er gilt als kostenfrei.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- direkt am PlatzFernwanderweg roter Balken mit „FW“ · 56 km
- direkt am Platzörtlicher Weg blaue Raute · 78 km
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
- Burgruine Niesten172 mBurg oder Ruine
- Eselsloch241 mHöhle
- Kahlberg640 mGipfel 487 m
- Gräfinnenhöhle1,2 kmHöhle
- Kalkberg1,5 kmGipfel 454 m
- Teisenberg2,2 kmGipfel 501 m
- Querkelesloch2,2 kmHöhle
- Höhle im Bärental (Bärenloch)2,3 kmHöhle
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Bus und Bahn
- Krassach 658 m
Aussichtspunkt
- ohne Namen erfasst 127 m
Schutzhütte
- ohne Namen erfasst 179 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- Wanderparkplatz Am Uhu-BrunnenKrassach1,0 km
- Wanderparkplatz südwestlich von WallersbergWallersberg4,7 km
- Wanderparkplatz in WallersbergWallersberg4,8 km
- Wanderparkplatz in KleinziegenfeldKleinziegenfeld7,1 km
- Wanderparkplatz bei NeudorfNeudorf8,1 km
- Wanderparkplatz SpiesbergSpiesberg8,1 km
- Wanderparkplatz in SchirradorfSchirradorf8,3 km
- Wanderparkplatz in NeudorfNeudorf8,8 km
Bewertungen
Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.
Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.