Wanderparkplatz

Wanderparkplatz Goldberg

Wanderparkplatz bei Schevelstein · Lippe

Wanderparkplatz Goldberg befindet sich 2,4 km nördlich von Schevelstein. Er liegt im Landkreis Lippe in Nordrhein-Westfalen.

Der Platz liegt an 2 markierten Wanderwegen. Namentlich ausgewiesen ist der Weg der Blicke. Dazu kommt ein örtlicher Rundweg. Der Weg der Blicke trägt als Markierung gelbes Rechteck mit „~“.

Erfasst sind 5 Stellplätze — der Platz ist klein. Für das Parken wird keine Gebühr erhoben. Als Belag ist Schotter erfasst. Nach längerem Regen ist mit weichem Untergrund zu rechnen.

Wanderwege ab diesem Parkplatz

  • WDB Weg der Blicke

    regionaler Weg gelbes Rechteck mit „~“ · 137 km
    direkt am Platz
  • RI19 RI19 Rundwanderweg Goldbeck

    örtlicher Weg gelbe Markierung mit „RI19“
    direkt am Platz

Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.

Ziele in Reichweite

  • Schevelsteiner Hochebene
    Gipfel 378 m
    572 m
  • Hellerberg
    Gipfel 299 m
    817 m
  • Hellerberg
    Gipfel 305 m
    1,1 km
  • Bohnenkopp
    Gipfel 236 m
    1,8 km
  • Saalberg
    Gipfel 262 m
    2,8 km
  • Saalberg
    Gipfel 263 m
    2,8 km
  • Hengstberg
    Gipfel 289 m
    3,3 km
  • Bohrberg
    Gipfel 286 m
    3,5 km

Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.

In Laufweite

Infotafel oder Wegweiser

  • Wanderkarte Goldbeck 10 m
  • ohne Namen erfasst 11 m
  • P-Klein-Goldbeck 18 m

Aussichtspunkt

  • ohne Namen erfasst 409 m

Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.

Wanderparkplätze in der Nähe

Bewertungen

Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.

Wie war es auf diesem Parkplatz?
Ohne Anmeldung. Es wird keine IP-Adresse gespeichert.

Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.