Wanderparkplatz

Wanderparkplatz bei Greene

Wanderparkplatz bei Greene · Northeim

Der Wanderparkplatz bei Greene liegt 0,9 km südwestlich von Greene. Er liegt im Landkreis Northeim in Niedersachsen.

2 markierte Wanderwege berühren den Parkplatz. Namentlich ausgewiesen ist der Roswitha-Weg. Dazu kommt ein örtlicher Rundweg. Der Roswitha-Weg trägt als Markierung schwarze Markierung mit „XR“.

Gebühren sind für diesen Platz nicht erfasst — er gilt als kostenfrei.

Erfasst sind außerdem barrierefreie Stellplätze.

Wanderwege ab diesem Parkplatz

  • R Roswitha-Weg

    regionaler Weg schwarze Markierung mit „XR“ · 188 km
    42 m entfernt
  • BR Burgrunde

    örtlicher Weg rote Markierung mit „BR“
    42 m entfernt

Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.

Ziele in Reichweite

  • Greener Burg
    Aussichtspunkt
    152 m
  • Greener Burg
    Burg oder Ruine
    156 m
  • Knollenberg
    Gipfel 202 m
    1,8 km
  • Spillenberg
    Gipfel 272 m
    2,0 km
  • Ippenser Leineblick
    Aussichtspunkt
    2,0 km
  • Kreienser Berg
    Gipfel 198 m
    2,6 km
  • Nollen
    Gipfel
    3,2 km
  • Fuchshöhlenberg
    Gipfel 347 m
    3,5 km

Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.

In Laufweite

Bus und Bahn

  • Greene, Steinweg 780 m
  • Greene, Schulzentrum 819 m
  • Greene, Lindenstraße 830 m

Toilette

  • ohne Namen erfasst 154 m

Einkehr

  • Landhaus Greene 882 m

Aussichtspunkt

  • Greener Burg 152 m

Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.

Wanderparkplätze in der Nähe

Bewertungen

Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.

Wie war es auf diesem Parkplatz?
Ohne Anmeldung. Es wird keine IP-Adresse gespeichert.

Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.