Wanderparkplatz bei Grafenwiesen
Wanderparkplatz bei Grafenwiesen · Cham
- barrierefreie Plätze
Wanderparkplatz bei Grafenwiesen befindet sich 1,1 km östlich von Grafenwiesen. Er liegt im Landkreis Cham in Bayern.
Der Platz liegt an einem markierten Wanderweg. Namentlich ausgewiesen ist der Goldsteig Zuweg Nr.39 Goldsteig → Grafenwiesen. Der Goldsteig Zuweg Nr.39 Goldsteig → Grafenwiesen trägt als Markierung weiße Markierung mit „S“.
Erfasst sind außerdem barrierefreie Stellplätze.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- direkt am Platz
Goldsteig Zuweg Nr.39 Goldsteig → Grafenwiesen
regionaler Weg weiße Markierung mit „S“ · 2,5 km
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
- Förchenberg1,3 kmGipfel
- Abendberg1,4 kmGipfel 524 m
- Zanklberg1,5 kmGipfel 477 m
- Scharrberg1,5 kmGipfel 536 m
- Tratberg1,7 kmGipfel 493 m
- Hängberg1,8 kmGipfel 482 m
- Hirschberg1,9 kmGipfel 662 m
- Frauenberg2,3 kmGipfel 466 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Bus und Bahn
- Berghäuser 148 m
- Grafenwiesen, Schönbuchen 714 m
Einkehr
- Osserblick 686 m
Infotafel oder Wegweiser
- Station 1 18 m
- Station 6 286 m
- ohne Namen erfasst 293 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- Parkplatz OsserblickGotzendorf0,7 km
- Wanderparkplatz -Reitenberg 1Gotzendorf2,1 km
- Wanderparkplatz Reitenberg P1Gotzendorf2,1 km
- Wanderparkplatz bei HohenwarthHohenwarth4,0 km
- Hohen BogenRimbach4,6 km
- Wanderparkplatz TradtstraßeKager7,5 km
- Wanderparkplatz bei Neukirchen beim Heiligen BlutNeukirchen beim Heiligen Blut7,7 km
- Wanderparkplatz EckHöbing7,9 km
Bewertungen
Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.
Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.