Wanderparkplatz Bachstraße
Wanderparkplatz in Hepsisau · Esslingen
- kostenfrei
- Schotter

Der Wanderparkplatz Bachstraße liegt direkt in Hepsisau. Er liegt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg.
2 markierte Wanderwege berühren den Parkplatz. Der Weilheim - Hepsisau trägt als Markierung weiße Markierung.
Gebühren sind für diesen Platz nicht erfasst — er gilt als kostenfrei. Der Untergrund ist Schotter. Nach längerem Regen ist mit weichem Untergrund zu rechnen.
Betreiber ist laut Eintrag Stadt Weilheim/Teck.
Wanderwege ab diesem Parkplatz
- 96 m entfernt
Weilheim - Hepsisau
weiße Markierung - 96 m entferntörtlicher Weg weißer Punkt mit „63“ · 3,3 km
Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.
Ziele in Reichweite
- Butzenberg1,2 kmGipfel 540 m
- ehemalige Burg Lichtenstein1,3 kmBurg oder Ruine
- ehemalige Burg Lichteneck1,3 kmBurg oder Ruine
- Burgstelle Randeck1,4 kmBurg oder Ruine
- Heidenloch1,4 kmHöhle 780 m
- Schafbuckel1,5 kmGipfel 801 m
- Mörikefels1,5 kmAussichtspunkt 774 m
- Limburg1,7 kmGipfel 598 m
Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.
In Laufweite
Bus und Bahn
- Rathaus 331 m
- Abzweig Hepsisau 876 m
Einkehr
- Hirsch 199 m
- Lamm 422 m
Infotafel oder Wegweiser
- ohne Namen erfasst 209 m
- Hauptstraße 240 m
Aussichtspunkt
- ohne Namen erfasst 1,5 km
Schutzhütte
- Villa Mastkorb 1,0 km
Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.
Wanderparkplätze in der Nähe
- Wanderparkplatz KelterwiesenwegHepsisau0,4 km
- Wanderparkplatz Alte SteigeHepsisau0,8 km
- Wanderparkplatz StelleHepsisau0,8 km
- Wanderparkplatz LindenbrückeWeilheim an der Teck1,4 km
- Wanderparkplatz bei Weilheim an der TeckWeilheim an der Teck1,4 km
- Wanderparkplatz BenzwangNeidlingen1,5 km
- Wanderparkplatz MönchbergOchsenwang2,3 km
- Wanderparkplatz EgenfirstWeilheim an der Teck2,4 km
Bewertungen
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Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.