Wanderparkplatz

Parkplatz Reuenthal

Wanderparkplatz bei Weilbach · Miltenberg

Parkplatz Reuenthal befindet sich 1,7 km südöstlich von Weilbach. Er liegt im Landkreis Miltenberg in Bayern.

Der Platz liegt an 6 markierten Wanderwegen. Namentlich ausgewiesen ist der Fränkischer Marienweg Route 2 und der Nibelungensteig. Dazu kommen 4 örtliche Rundwege. Der Fränkischer Marienweg Route 2 trägt als Markierung blaues Rechteck mit „FM“.

Für das Parken wird keine Gebühr erhoben. Als Belag ist Asphalt erfasst.

Wanderwege ab diesem Parkplatz

  • FM Fränkischer Marienweg Route 2

    regionaler Weg blaues Rechteck mit „FM“ · 193 km
    71 m entfernt
  • Nibelungensteig Nibelungensteig

    regionaler Weg weißer Balken mit „N“
    71 m entfernt
  • W4 Rundwanderweg Weilbach 4: Gotthardsbergweg

    örtlicher Weg weiße Markierung mit „W4“ · 7 km
    direkt am Platz
  • 1 Rundwanderweg Weilbach Reuental 1:

    örtlicher Weg gelbe Markierung mit „1“
    direkt am Platz
  • 2 Rundwanderweg Weilbach Reuental 2:

    örtlicher Weg gelbe Markierung mit „2“
    direkt am Platz
  • A3 Rundwanderweg Amorbach 3

    örtlicher Weg weiße Markierung mit „A3“
    110 m entfernt

Wegeverlauf und Markierung stammen aus OpenStreetMap. Vor Ort gilt die Beschilderung.

Ziele in Reichweite

Luftlinie ab dem Parkplatz. Der Weg dorthin ist je nach Gelände deutlich länger.

In Laufweite

Infotafel oder Wegweiser

  • ohne Namen erfasst 15 m

Schutzhütte

  • Jagdhütte Amorbach 850 m
  • Fuß-Pils Hütte 1,1 km
  • Sattelhütte 1,5 km

Luftlinie ab dem Parkplatz. Öffnungszeiten von Gaststätten und Fahrpläne sind nicht erfasst — gerade in Wandergebieten lohnt der Blick vorab.

Wanderparkplätze in der Nähe

Bewertungen

Noch keine Bewertung. Warst du hier? Deine Einschätzung hilft anderen — gerade bei Angaben, die OpenStreetMap nicht führt: Andrang am Wochenende, Zustand der Zufahrt, aktuelle Gebühren.

Wie war es auf diesem Parkplatz?
Ohne Anmeldung. Es wird keine IP-Adresse gespeichert.

Angaben aus OpenStreetMap, zuletzt abgeglichen am 30.8.2026. Gebühren und Zufahrtsregeln ändern sich — die Beschilderung vor Ort gilt.